SOLARPARKS FÖRDERN
DIE BIODIVERSITÄT

Artenvielfalt im Solarpark Seubersdorf

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Sonnige Aussichten:
Ausgleichsmaßnahmen künftig innerhalb des Solarparks möglich?

Bei der Errichtung von Windenergieanlagen und Solarparks müssen für den Eingriff in den Naturhaushalt andernorts ökologische Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden. In Bayern könnte es hinsichtlich dieser Vorschrift bei der Projektierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bald eine Änderung geben.

Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern stellten dazu einen Antrag, der „Photovoltaik-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Ausgleichsbedarf zum Regelfall machen“ soll – also die geforderten Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Fläche der Anlage realisiert werden können. Dem Antrag liegt der positive Beitrag von Solarparks zur Förderung der Biodiversität und Erholung von Flora und Fauna auf der genutzten Fläche zu Grunde, der bereits durch Studien und Berichte belegt wurde.

„Derartige ökologisch hochwertig gestaltete und gepflegte Anlagen, bei denen Eingriff, Minimierung und Ausgleich auf derselben Projektfläche realisiert werden, leisten nicht nur ihren Beitrag zur Energiewende, sondern tragen auch zur Schonung landwirtschaftlich genutzter Flächen bei“, begründen die Fraktionen ihren Antrag.

Wie das Photovoltaik-Portal pv magazine berichtet, dürfte der Antrag der Regierungsfraktionen nach der Sommerpause wohl problemlos das Parlament passieren. Für die Projektierung von Solarparks bedeutet dies eine erfreuliche Verschlankung im Genehmigungsprozess, da keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen mehr notwendig sind.