...UND SIE DREHT SICH NOCH:

Nach dem Ende der EEG-Förderung:
Weiterbetrieb der WEA Regensburg
ist gesichert.

1/1

Weiterbetrieb des Regensburger Bürgerwindkraftwerks gesichert.

Die REWAG vermarktet ab 2021 über ein Power Purchase Agreement den Strom der Windenergieanlage auf dem Mühlberg, die Ende diesen Jahres aus der EEG-Förderung fällt. Damit ist der Weiterbetrieb des Regensburger Bürgerwindkraftwerks gesichert.

Ende 2020 fallen die ersten älteren Windenergieanlagen (WEA) aus der Vergütungsförderung des im April 2000 in Kraft getretenen Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Dementsprechend müssen die Betreiber der betroffenen Kraftwerke bei ihren Anlagen frühzeitig die technische Standsicherheit und die Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs analysieren. Ansonsten droht für viele Anlagen  der Rückbau, wenn ein Weiterbetrieb aus ökonomischer Sicht nicht rentabel ist.

Für die WEA Regensburg ist der Zahlungsanspruch der EEG-Förderung auf den 31. Dezember 2020 limitiert. Nach diesem Zeitpunkt erhält das Bürgerwindkraftwerk also keine feste gesetzliche Vergütung mehr für die Stromeinspeisung. WINDPOWER suchte daher einen Partner für die Abnahme des zukünftig erzeugten Windstroms am Regensburger Mühlberg – mit Erfolg: Ab dem kommenden Jahr kooperieren wir bei der Vermarktung des erzeugten Ökostroms mit der REWAG. Somit ist der Weiterbetrieb des Regensburger Bürgerwindkraftwerks gesichert.

Gemeinsam mit der REWAG veröffentlichten wir dazu eine Pressemeldung. Darin finden Sie auch weiterführende Information dazu, wie sich das Förder-Aus für ältere Windenergieanlagen auf die Klimaziele Deutschlands auswirkt. Die vollständige Pressemeldung können Sie unten lesen oder unter folgendem Link als PDF herunterladen: Pressemeldung Weiterbetrieb WEA Regensburg

Rotorsternzug WEA Regensburg
1998 erfolgte der "Rotorsternzug" am Bürgerwindkraftwerk Regensburg: Die Rotorblätter werden dabei bereits am Boden mit der Nabe verschraubt und der Rotorstern dann im Ganzen mit einem Kran oben an der Gondel befestigt. Foto: WINDPOWER GmbH | Header-Foto: Robert Hiltl, Trendfrei.
Logo REWAG

Kommunikation REWAG
Greflingerstraße 22, 93055 Regensburg
www.rewag.de 

Ihr Ansprechpartner:
Martin Gottschalk
Telefon: 0941 601-2050
E-Mail: martin.gottschalk@rewag.de

Logo WINDPOWER

Pressekontakt WINDPOWER GmbH
Prüfeninger Str. 20, 93049 Regensburg
www.windpower-gmbh.de

Ihre Ansprechpartnerin:
Eva Brunner
Telefon: 0941 381775 – 44
E-Mail: eva.brunner@windpower-gmbh.de

Nach dem Ende der EEG-Förderung:
REWAG und WINDPOWER sichern Weiterbetrieb des Regensburger Bürgerwindkraftwerks.

Regensburg, 9. Dezember 2020

Die REWAG vermarktet ab 2021 den Strom des Regensburger Bürgerwindkraftwerks und stellt damit den Weiterbetrieb der Anlage sicher.

Bereits im Jahr 1998 nahm eine der ältesten bayerischen Bürgerwindgesellschaften, die WINDPOWER GmbH & Co. Windkraftwerk Regensburg KG, die Windenergieanlage am Sallerner Mühlberg im Norden der Stadt in Betrieb. Mit ihrem Engagement und Pioniergeist ermöglichten die 85 aus Regensburg und der Region stammenden Bürgerinnen und Bürger Finanzierung, Planung und Bau der Anlage als erste Windkraftanlage auf dem Gebiet einer bayerischen Großstadt – noch ein Jahr vor der Inbetriebnahme des Münchner Windkraftwerks bei Fröttmaning. Die Windenergieanlage (WEA) mit einer Leistung von 500 Kilowatt (kW) ist vom Typ E-40: „E“ für den Hersteller Enercon, „40“ für den Rotordurchmesser von 40 Metern. Sie erntet Wind auf einer Fläche von knapp 1.260 m² und produzierte seit der Inbetriebnahme bis heute rund 9,5 Mio. Kilowattstunden (kWh) Ökostrom. Der Stromverbrauch in einem Privathaushalt in Deutschland liegt durchschnittlich bei ca. 2.800 Kilowattstunden pro Jahr. Mit dem Windstrom der Regensburger Anlage hätten somit rechnerisch rund 150 Privathaushalte durchgehend über die gesamte Betriebszeit hinweg mit Strom versorgt werden können.

Ende der EEG-Förderung nach 20 Jahren

Ende 2020 fallen die ersten älteren Windenergieanlagen aus der Vergütungsförderung des im April 2000 in Kraft getretenen Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Der Bundesverband WindEnergie (BWE) benennt eine Gesamtzahl von deutschlandweit insgesamt rund 16.000 Megawatt (MW) installierter Windleistung, die von Ende 2020 bis 2025 aus der Förderung ausscheiden werden. 16.000 MW installierte Leistung – das entspräche zum Vergleich 32.000 Anlagen vom Typ des Regensburger Windrads. Die Betreiber der betroffenen Kraftwerke müssen ihre Anlagen frühzeitig einer intensiven technischen Überprüfung zur Standsicherheit unterziehen und daraufhin die Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs analysieren. Für viele Anlagen droht der Rückbau, wenn ein Weiterbetrieb aus ökonomischer Sicht nicht rentabel oder ein technisches „Repowering“, also der Rückbau der Altanlage und deren Ersatz durch eine neue, leistungsstärkere WEA am selben Standort, nicht möglich ist.

Folgen für die deutschen Klimaziele

Auf dem Weg zur Klimaneutralität Deutschlands im Jahr 2050 wird bis zum Ende der kommenden Dekade jährlich einen Zubau von mindestens 4.700 Megawatt Windleistung an Land benötigt. Im aktuellen Jahr wurden bisher knapp 1.020 Megawatt installiert – also gerade einmal 20 % des erforderlichen Pensums. Der Verlust der genannten 16.000 Megawatt würde das Erreichen der Klimaziele in utopische Ferne rücken. Das verdeutlicht die Dringlichkeit, zeitnah geeignete Lösungen für den Weiterbetrieb der Anlagen nach dem Aus der EEG-Förderung zu finden.

Auch die Regensburger Anlage ist nach 22 Betriebsjahren betroffen

Für die WEA Regensburg ist der Zahlungsanspruch der EEG-Förderung auf den 31. Dezember 2020 limitiert. Nach diesem Zeitpunkt erhält das Bürgerwindkraftwerk keine feste gesetzliche Vergütung mehr für die Stromeinspeisung. Ein umfangreiches Weiterbetriebsgutachten aus dem Jahr 2018 kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Betrieb der Anlage aus rein technischer Sicht für weitere rund 30 Jahre möglich wäre. Clemens Reichl, technischer Leiter bei WINDPOWER, erklärt:

Die theoretische Weiterbetriebsdauer ist bis 2050 möglich. Unsere, wie wir sie liebevoll nennen, „alte Dame“ ist also noch sehr fit! Ihr Zustand wird in wiederkehrenden Prüfungen von Fundament, Turm, Maschine und Rotorblättern fortlaufend kontrolliert.

Die Stadt Regensburg hat den Nutzungsvertrag für das Grundstück der WEA bereits bis Ende 2035 verlängert.

Regionale Kooperation von Energieerzeuger und Energieversorger

WINDPOWER suchte daher einen Partner für die Abnahme des zukünftig erzeugten Windstroms am Regensburger Mühlberg – mit Erfolg: Ab dem kommenden Jahr kooperiert das Projektierungsbüro für Windkraft- und Photovoltaikanlagen bei der Vermarktung des erzeugten Ökostroms mit der REWAG.

Investitionen in nachhaltige Energie und Energieeffizienz

Die REWAG hat in den vergangenen Jahren verstärkt in den Ausbau der Strom-Eigenerzeugung investiert. Sie betreibt sechs eigene Windparks und ist an einem weiteren beteiligt. Mit ihrem neuesten Windprojekt, dem Windpark Feistelberg im Landkreis Schwandorf, steigt die Menge des von der REWAG selbst ‎erzeugten umweltfreundlichen Windstroms insgesamt auf circa 121 Millionen ‎Kilowattstunden im Jahr. Damit lassen sich jährlich etwa 43.500 durchschnittliche Privathaushalte versorgen. Zusammen mit anderen regenerativen Erzeugungsanlagen ergibt das für 2020 eine Menge ‎von gut 157 Millionen Kilowattstunden. Das sind etwa 50 Prozent selbst produzierter ‎erneuerbarer Energie im Strommix für Privatkunden. Neben der Windenergie bildet die dezentrale ‎Wärmeerzeugung ‎mit ‎BHKWs, in denen Strom und Wärme äußerst effizient erzeugt werden, ‎den Schwerpunkt der REWAG-Erzeugungsstrategie.‎

Wir freuen uns, dass wir gemeinsam eine Lösung gefunden haben, den wirtschaftlich und technisch sinnvollen Weiterbetrieb der Windkraftanlage am Mühlberg zu sichern. Das ist ein kleiner, aber wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Energiewende in Regensburg und der Region“, so der REWAG-Vorstandsvorsitzende Dr. Torsten Briegel.

„Und sie dreht sich noch“ – Weiterbetrieb des Regensburger Bürgerwindkraftwerks gesichert

Die Vermarktung des in Regensburg erzeugten Windstroms durch die REWAG geschieht mithilfe eines sogenannten Power Purchase Agreements, kurz PPA. Bei diesen Verträgen handelt es sich um spezielle Stromlieferverträge zwischen dem Erzeuger der Energiemengen und einem direkten Stromabnehmer. Der Abnehmer, hier also die REWAG, entrichtet dann für eine feste Laufzeit (vorerst von Januar 2021 bis Dezember 2022) einen marktgebundenen Preis an den Erzeuger, die WINDPOWER GmbH & Co. Windkraftwerk Regensburg KG. Auf diese Weise wird die Anlage der Regensburger Windpioniere auch für die kommenden zwei Jahre ihren Anteil zum Klimaschutz leisten können.