Bedarfsgesteuerte
Nachtkennzeichnung
(BNK)

Mehr Akzeptanz für die Windenergie

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Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) schafft mehr Akzeptanz für Windenergie.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung: Windenergieanlagen sind mit Hindernisfeuern ausgestattet, damit sie im Dunkeln für den Flugverkehr sichtbar sind. Diese Leuchten blinken bisher von der Dämmerung bis zum Morgengrauen, unabhängig davon, ob sich ein Flugobjekt in der Nähe befindet oder nicht. Das anhaltende Blinken hat sich für viele Anwohner*innen als störend erwiesen und sich negativ auf die Akzeptanz der Windenergie ausgewirkt.

Um dieser Herausforderung zu begegnen und den Nachthimmel wieder dunkel zu machen, wurde die Technologie „bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ – kurz BNK – entwickelt. Die BNK ermöglicht eine Minimierung des nächtlichen Blinkens, indem der Luftraum um einen Windpark überwacht wird. Die Hindernisfeuer werden nur dann aktiviert, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug in kritischer Höhe zu Windenergieanlagen nähert.

Bereits seit dem EEG 2017 ist vorgesehen, dass Betreiber von Windenergieanlagen an Land ihre Anlagen ab einer Höhe von 100 Metern mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausstatten müssen.

Trotz zahlreicher Bedenken und Forderungen aus der Branche hatte der Gesetzgeber zunächst einen sehr ambitionierten Zeitplan festgelegt. Ursprünglich sollte die BNK-Pflicht bereits ab dem 01.07.2020 gelten. Allerdings war es für viele Betreiber unmöglich, innerhalb eines Jahres die entsprechenden Systeme zu entwickeln, zu zertifizieren und zuzulassen. Aus diesem Grund mussten das Gesetz und der BNK-Startermin mehrfach geändert werden, um Anlagenbetreiber vor Strafen gemäß § 52 EEG zu schützen. Laut einer Pressemeldung des Bundesverbands Windenergie (BWE) vom Dezember 2023 soll der Start der BNK-Pflicht nun sogar auf den 01.01.2025 verschoben worden.

Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung reduziert die Hindernisbefeuerung an den Anlagen
Diese Bilder gehören in den WINDOPWER Windparks – hier in Deining – der Vergangenheit an: Die Reduktion der Lichtemission durch die Hindernisbefeuerung soll die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Windenergie fördern.

BNK-Pflicht auch für WINDPOWER Anlagen

Auch unsere Windparks, die sich hauptsächlich im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. befinden, unterliegen der BNK-Pflicht. Bereits vor Jahren haben wir damit begonnen, die Turmbeleuchtung an unseren Anlagen zu reduzieren, noch bevor dies gesetzlich vorgeschrieben wurde.

Simon Fröhler aus unserer technischen Betriebsführung ist zuständig für die BNK-Umrüstung und erklärt dazu: „Wir reduzieren bereits seit Jahren in klaren Nächten die Intensität der Signallichter um 90%. Im Jahr 2016 konnten wir aufgrund einer Verwaltungsvorschriftenänderung zusätzlich beantragen, alle vier Lampen der unteren Beleuchtungsebene am Turm abzuschalten.“

In den Windparks befinden sich auch Anlagen mit unter 100 Metern Höhe, was diese rechtlich von der BNK-Installation befreit. Trotzdem haben wir beschlossen, den Arbeitsaufwand zu erhöhen und alle unsere Windräder, ob sie zwingend umzurüsten sind oder nicht, mit der neuen Technik auszustatten. Denn unser Ziel ist es, die Akzeptanz der Anwohner und Anwohnerinnen gegenüber den bestehenden und auch weiteren geplanten Windkraftanlagen zu steigern.

Die BNK-Systeme an allen WINDPOWER-Anlagen in den Bürgerwindparks Berching und Deining-Velburg im Einsatz. Sie sorgen dafür, dass die Blinklichter der Kraftwerke nachts nur noch selten leuchten. In naher Zukunft werden wir auch die Installation der BNK in den Windparks Pilsach-Neumarkt, und Lauterhofen abschließen.

„Die BNK-Systeme an den Windkraftwerken sind für Anwohner nicht sichtbar, was nun nachts auch für die gesamten Anlagen gilt.“, schließt Simon Fröhler ab.