Apell an die Abgeordneten
im Bayerischen Landtag.

Wir fordern endlich konkrete politische
Entscheidungen und Maßnahmen
für den Klimaschutz!

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10-Punkte-Maßnahmenpapier für mehr Windenergie in Bayern

Wir – ein Zusammenschluss von sieben erfahrenen bayerischen Branchenunternehmen – appellieren mit einem 10-Punkte-Maßnahmenpapier für mehr Windenergie in Bayern. Denn nicht erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist deutlich geworden, dass den bloßen Willensbekundungen und Zielfestlegungen im Hinblick auf den Klimaschutz nun endlich konkrete politische Entscheidungen und Maßnahmen folgen müssen – auch in Bayern.

10-Punkte-Maßnahmenpapier für mehr Windenergie in Bayern

Hierzu bedarf es unter anderem eines signifikanten Zubaus der Windenergie und die Weichen hierfür müssen jetzt schnellstmöglich gestellt werden. Mit unserem 10-Punkte-Maßnahmenpapier für mehr Windenergie in Bayern appellieren wir an die Abgeordneten im Bayerischen Landtag, jetzt wirksame Programme und Maßnahmen für eine schnelle Wiederbelebung der Windenergie in Bayern zu fordern und noch in 2021 zu beschließen.

Neben einem uneingeschränkten Bekenntnis der Bayerischen Staatsregierung zum Ausbau der Windenergie sind hierbei aus unserer Sicht 10 Punkte bzw. Maßnahmen unerlässlich – Sie finden diese unten aufgelistet und hier als PDF zum Download.

Die unterzeichnenden Unternehmen der bayerischen Windbranche, namentlich BayWa r.e. Wind GmbH, Green City AG, juwi AG, OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH, Voltgrün Energie GmbH, Windpower GmbH sowie Wust – Wind & Sonne GmbH & Co. KG, stehen den Abgeordneten bei der Ausarbeitung und Umsetzung entsprechender Programme und Maßnahmen jederzeit gerne unterstützend zur Verfügung.

10-Punkte-Maßnahmenpapier für mehr Windenergie in Bayern

der Branchenunternehmen BayWa r.e. Wind GmbH, Green City AG, juwi AG, OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH, Voltgrün Energie GmbH, Windpower GmbH und Wust – Wind & Sonne GmbH & Co. KG

Geeignete Flächen für Windenergie bereitstellen

  1. Festlegung verbindlicher Ausbauziele für Windenergie bis 2025, 2030 und 2040 und jährliche (!) Evaluierung mit eventueller Nachsteuerung bzw. Anpassung der Ausbauziele und der damit verbundenen Maßnahmen.

  2. Sofortige Reaktivierung der Landes- und Regionalplanung im Hinblick auf die Umsetzung dieser Ziele, konkret: Aufnahme eines festen Kontingents beplanbarer Flächen in Höhe von mindestens 2% der jeweiligen Regionsfläche für die Windenergie in das Landesentwicklungsprogramm, um einen echten Impuls für die jeweilige Region zu schaffen.

  3. Abschaffung der 10H-Regelung, da
    • diese die kommunalen Entscheidungsträger überfordert und potenzielle Konflikte im Zusammenhang mit der Windenergie erst in die Gemeinden trägt,
    • der Ausbau der Windenergie im Einvernehmen mit den Gemeinden und den Bürger*innen vor Ort – wie unzählige erfolgreiche Windenergieprojekte in anderen Bundesländern beweisen – auch ohne 10H möglich ist, und
    • zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen Abstand und Akzeptanz gibt, sondern eine Vielzahl an Faktoren darüber entscheidet, ob Anwohner*innen einen Windpark befürworten oder nicht.
    Um kurzfristig zu verfügbaren Flächen für die Windenergie zu kommen, schlagen wir eine sofortige Anpassung der 10H-Regelung dahingehend vor, dass diese in den heute bereits ausgewiesenen bzw. zukünftig bereitgestellten Windvorrang- und -vorbehaltsflächen in den Regionalplänen nicht mehr angewendet wird (weiterer Ausnahmetatbestand in § 82 BayBO). Über die Regionalpläne wird dann ausschließlich eine Positivplanung betrieben.

  4. Ebenso muss in öffentlichen und privaten Wäldern in Bayern auf 10H verzichtet werden, um das vorhandene Potenzial in den Forsten – wie von der Staatsregierung gewünscht – auch tatsächlich und kurzfristig nutzen zu können.
  5. Genehmigungs- und Umsetzungshemmnisse abbauen

  6. Beseitigung zentraler Genehmigungs- und Umsetzungshemmnisse durch umfassende Überarbeitung des bayerischen Windenergie-Erlasses; hervorzuheben ist hier insbesondere das Themenfeld Klimaschutz-Artenschutz: Hierzu liegen bereits seit längerem konkrete Änderungsvorschläge zu den aktuell noch geltenden Regelungen seitens des Bundesverbands Windenergie Bayern vor, die wir unterstützen; darüber hinaus fordern wir, dass sich die Bayerische Staatsregierung aktiv für eine rasche Umsetzung der Beschlüsse der Sonder-UMKKonferenz vom 11.12.2020 hinsichtlich eines bundesweit einheitlichen Bewertungsrahmens zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos bei Brutvogelarten einsetzt.

  7. Zielführende Zonierungskonzepte für Naturparks und Landschaftsschutzgebiete; Prüfung der angewandten naturschutzfachlichen Kriterien im Hinblick auf Eignung für Windenergie, Anpassung bestehender Höhenbeschränkungen (mindestens 250 m) u.a.m.

  8. Beschleunigung der Genehmigungsprozesse insbesondere für Projekte in Planungsregionen, welche über gültige Regionalpläne für die Windenergienutzung verfügen. Die Planungsregionen ohne derzeit gültigen Regionalplan Wind (5 von 18 Regionen) sollten zeitnah gültige Regionalpläne erarbeiten.

  9. Verhinderung eines missbräuchlichen Arten- und Naturschutzes, d.h. Entzug der Zulassung als anerkannter Naturschutzverband für landes- und bundesweit organisierte Gruppierungen mit vorgeschobenen Artenschutz- und Naturschutzargumenten, deren Hauptmotivation es jedoch ist, Klimaschutz- und Erneuerbare Energien-Projekte (zunehmend auch bei Solar-Freiflächenanlagen) zu verhindern.

  10. Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung bei der Lösung von Konflikten zwischen ziviler und militärischer Flugsicherung und Windenergienutzung durch Anwendung neuer Forschungsergebnisse im Bereich Drehfunkfeuer sowie Prüfung und ggf. Verlegung / Anhebung von Tiefflugstrecken und Mindestflughöhen.

  11. Zugriff auf Eigentümerdaten ermöglichen; anders als in anderen Bundesländern ist in Bayern kein Onlinezugriff auf Eigentümerdaten möglich, was die Entwicklung von Windenergieprojekten erheblich erschwert.