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Mehr Akzeptanz für die Windenergie

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Von Brandbriefen und Verfassungsklagen: Kritik an der Politik der Bundesregierung

Verfassungsklage von BUND und SFV wegen unzureichender deutscher Klimapolitik:

In einer gemeinsamen Presseerklärung geben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (SFV) sowie mehrere Einzelkläger bekannt, Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen unzureichender deutscher Klimapolitik zu erheben:

„[…] Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, die schon seit Jahren zunehmend durch Hitzewellen und Naturkatastrophen in Deutschland und weltweit geschädigt werden, müssen Bundesregierung und Bundestag die globale Erwärmung konsequent bekämpfen. […]


Gleichzeitig sieht der IPCC, wenn man sich drei Dekaden Zeit lässt, eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Zielverfehlung. Deshalb muss es eher noch schneller gehen. […] Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen – und damit auch die Demokratie zu untergraben. Genau das droht jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so unambitioniert bleibt. […]“


Lesen Sie die gemeinsame Pressemitteilung von BUND und SFV über folgenden Link:
BUND und SFV erheben Verfassungsklage

Öffentlicher Brandbrief der Firma Windpower an die Bundesregierung:

Vor einer Woche wandte sich das Team der Windpower Firmengruppe mit einem dringenden Appell an alle Bundestagsabgeordneten (exkl. der AFD Abgeordneten). Hintergrund ist der umstrittene Entwurf des Energiesammelgesetzes (BT-Drucksache 19/5523 vom 6.11.2018), der eine konkrete Bedrohung für die Solarbranche – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen – darstellt. Der Gesetzentwurf sieht eine einmalige Vergütungsabsenkung für PV-Aufdachanlagen von 40 bis 750 kWp vor, die bereits im Januar in Kraft treten soll.


Die Projektierung neuer Bürgerwindenergieanlagen in Bayern, der Geschäftszweig, innerhalb dessen sich die Windpower GmbH seit mehr als zwei Jahrzehnten aktiv für den Klimaschutz stark macht, wurde in 2014 durch politische Entscheidungen auf Eis gelegt (Stichwort: 10-H-Regelung). Das Kerngeschäft verlagerte sich auf den Betrieb und die Optimierung des bestehenden Kraftwerksparks – und auf die Projektierung neuer sowie die Optimierung bereits bestehender Aufdach-Photovoltaikanlagen. Nur um nun, vier Jahre später, erneut von der Politik enorm eingebremst zu werden.


Mit dem dringenden Appell in Form eines öffentlichen Brandbriefes fordert das Team der Windpower GmbH die Bundesregierung auf:

  • Streichen Sie die einmalige Vergütungskürzung aus dem Gesetz.
  • Schaffen Sie die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch ab.
  • Erhöhen Sie das jährliche Zubauziel im EEG auf 5 GW PV und 5 GW Wind an Land.
  • Heben Sie den Zubaudeckel im EEG von 52 GW für Solaranlagen auf.